Allgemeine Verkaufsbedingungen derSolutions 4ScienceHandelsGmbH Version März 2019
1. Vertragsschluss, Qualität,Auftragsbestätigung
1.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir (Solutions 4 Science Handels GmbH) sind nur dann an unsere Angebote gebunden, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Andernfalls gelten sie als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. In einem solchen Fall ist für das Zustandekommen eines Vertrages unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich.
1.2 Produkteigenschaften, die der Käufer unseres Produkts (der „Kunde“) nach unseren öffentlichen Äußerungen, insbesondere in unserer Werbung oder der Kennzeichnung der Produkte erwarten kann oder die Gegenstand von Handelsbräuchen sind, gelten nur dann als von der vertraglichen Beschaffenheit umfasst, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder in einer Auftragsbestätigung genannt sind. Garantien sind für uns nur verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder in einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und die aus einer solchen Garantie für uns resultierenden einzelnen Verpflichtungen darin genanntwerden.
1.3 Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist das für die Festlegung des Lieferumfangs maßgebliche Dokument.
1.4 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Preisstellung
2.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, halten wir uns an alle angebotenen Preise dreißig (30) Tage ab Angebotsdatum gebunden. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Vertrieb, Fracht, Bearbeitung und/oder Installation in der zum Zeitpunkt des Versandes geltenden Höhe. Sollte der Kunde eine Verzögerung der Lieferung um mehr als neunzig (90) Tage ab Datum der Auftragsbestätigung verursachen, dürfen wir den ambetreffenden Tag geltenden Listenpreis in Rechnung zu stellen.
2.2 Wenn der Kunde bis vier Wochen vor dem geplanten Liefertermin einen bestätigten Liefertermin ändern will und wir diese Stornierung oder Änderung akzeptieren, können wir eine Unkostenpauschale in Höhe von 10 % des Auftragswertes verlangen. Diese Pauschale beträgt 25%, wenn der Kunde den Auftrag für ein speziell konfiguriertes Produkt ändert. Innerhalb von vier Wochen vor dem geplanten Liefertermin sind Stornierungen oder Auftragsänderungen nichtzulässig.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind sofort fällig und innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Zugang der Rechnung zahlbar. Zahlungen sind ohne Abzüge direkt an uns zuleisten.
3.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden wirtschaftlich zumutbar sind.
3.3 Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4. VerschlechterungderVermögensverhältnissedesKunden,Vertragsbeendigung
4.1 Wenn der Kunde nach Vertragsschluss nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Kunden haben, können wir die Lieferung verweigern, bis die Gegenleistung erbracht ist oder der Kunde eine entsprechende Sicherheit dafür erbracht hat. Dies gilt auch, wenn die Tatsachen, die eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden begründen, unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt werden, auch wenn sie bereits vor Vertragsschluss bestanden.
4.2 Wenn der Kunde nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist die Gegenleistung für die Lieferung erbringt oder eine entsprechende Sicherheit dafür leistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Falls wir uns dafür entscheiden Schadenersatz zu verlangen, können wir eine Schadenspauschale von 15 % des Auftragswertes (einschl. USt) in Rechnung stellen. Das Recht auf Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibtvorbehalten.
5. PrüfungundAbnahme
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich bei Anlieferung zu überprüfen und erkennbare Mangel oder Fehlmengen spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entgegennahme der Lieferung und verdeckte Mängel spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Wenn der Kunde eine solche Anzeige unterlässt, gelten die Produkte als genehmigt undvertragsgemäß.
5.2 Rücksendungen von mangelhaften oder sonstigen Produkten nehmen wir nur in Verbindung mit einer von uns vergebenen Rücksendeberechtigungsnummer (Return Authorization Number) an. Wenn einer Rücksendung zugestimmt wurde, sind die betreffenden Produkte frei verzollt (DDP – lncoterms 2010) an den von uns benanntenOrt zurückzuschicken.
5.3 Falls die an uns zurückgesendeten Produkte mangelhaft sind oder nicht diesen Verkaufsbedingungen entsprechen, erstatten wir dem Kunden alle Transportkosten.
6. Lieferung, Verpackung und Verlustrisiko
6.1 Sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt, werden alle Aufträge frei verzollt zum Bestimmungsort (DDP – Incoterms 2010) geliefert. Unabhängig davon enthalten die Lieferungen eine Frachtpauschale zur Abdeckung der Liefer- und Versicherungskosten.
6.2 Die Anlieferung der Instrumente und wichtigen Zubehörteile erfolgt auf Straßenhöhe zur Eingangstür auf dem Kundengelände oder an einem anderen vertraglich vereinbartenOrt.
6.3 Angegebene Lieferfristen verstehen sich ausschließlich als vereinbarte zeitliche Richtlinien, sofern sie in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Alle Lieferfristen verlängern sich um die Dauer von Unterbrechungen unserer Arbeitsabläufe aufgrund von Behinderungen durch Arbeitskampfmaßnahmen innerhalb unseres Unternehmens oder bei unseren Zulieferern, insbesondere Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie bei Eintreten unvorhergesehener Ereignisse (und Ereignisse höherer Gewalt), die wir nicht zu vertreten haben. Die vorstehenden Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. Beginn und Ende derartiger Behinderungen werden dem Kunden zum
frühestmöglichen Zeitpunktmitgeteilt.
6.4 Wenn Lieferfristen nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden, tritt ein Lieferverzug unsererseits frühestens sechs (6) Wachen nach Ablauf der Lieferfrist durch eine schriftliche Mahnung des Kunden ein. Falls eine Lieferverzögerung aufgrund von leichter Fahrlässigkeit entsteht, ist der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung vertraglicher Pflichten oder Verzug auf höchstens 5 % des Gesamtpreises der von der Verzögerung betroffenen Produkte begrenzt.
7. Steuern
7.1 Der Kunde ist letztlich für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die für die im Rahmen der vorliegenden Verkaufsbedingungen an den Kunden verkauften Produkte angesetzt oder erhobenwerden.
7.2 Sofern der Kunde behauptet, dass ein Geschäft keiner Steuerpflicht unterliegt, dass er davon freigestellt ist oder dass wir eine solche Steuer nicht einzuziehen verpflichtet sind, erklärt er sich damit einverstanden, uns die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, um diese Behauptung zu belegen und damit wir unsere Entscheidung, diese Steuer(n) nicht einzuziehen, dokumentieren können. Er verpflichtet sich, uns von allen Ausgaben einschließlich angemessener Anwaltsgebühren freizustellen, die uns infolge unseres Vertrauens auf die Rechtsauffassung des Kunden entstehen.
8. Installation und Standortvorbereitung
8.1. Die Lieferung und Installation der bestellten Produkte erfolgt durch PerkinElmer VertriebsgmbH, Brunn/Gebirge, Österreich (PKEV) direkt beim Kunden. Damit der Kunde Ansprüche, die sich (a) aus dem Produkt selbst (wie etwa Gewährleistungs-, Produkthaftungs- , Schadenersatz- und sonstige Ansprüche) oder (b) aus Verzögerungen, Mängeln oder Schadenszufügungen bei der Lieferung und Installation jeweils direkt gegenPKEVgeltendmachen kann, tretenwir (Solutions 4 Science HandelsGmbH) hiermit unsere diesbezüglichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen PKEV und Solutions 4 Science Handels GmbH (so
insbesondere aber nicht nur Nachlieferungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) an den Kunden zur direkten Geltendmachung gegen PKEV ab und der Kunde nimmt mit seiner Bestellung diese Abtretung an. Durch diese Abtretung wird S4S durch den Kunden aus jedweder Haftung für solche allfälligen Ansprüche entlassen, insbesondere auch hinsichtlich der Durchsetzung und Durchsetzbarkeit solcher Ansprüche gegen PKEV, für die S4S in Folge Einverständnis des Kunden mit der direkten Lieferung und Installation der bestellten Produkte durch PKEV nicht einzustehen hat.
8.2 Installationsleistungen sind nur dann im Kaufpreis für die zu diesen Verkaufsbedingungen verkauften Produkte enthalten, wenn dies ausdrücklich in unserem Angebot oder in unserer jeweils geltenden Preisliste angegeben ist. Sofern nicht anderweitig auf unserem Angebot ausdrücklich vermerkt, werden Installationsleistungen nur im ursprünglichen Bestimmungsland erbracht.
8.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Standort umwelttechnisch vorzubereiten und die erforderlichen Dienste wie vertraglich vorgesehen bereitzustellen und alle sonstigen Vorbereitungen zu treffen, die für das Auspacken und den Transport der Produkte zu ihrem jeweiligen Verwendungsort erforderlich sind. Sollte dies nicht geschehen, wird eine Service-Gebühr verrechnet, um die verlorene Arbeitszeit, der für Lieferung und Installation tätigen Kundendienstmitarbeiter zu decken. Müssen Installationsleistungen auf einem Computersystem vorgenommen werden, trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Durchführung einer
angemessenen Datensicherung, um die Integrität der vorhandenen Daten sicher zu stellen. Sollte es PKEV nicht möglich sein, die erforderlichen Installationsarbeiten innerhalb von zwölf Monaten nach Versand des Produktes auszuführen, weil der Kunde nicht in der Lage ist, den Standort den Erfordernissen entsprechend vorzubereiten, hat der Kunde eventuell zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit den notwendigen Updates für Hardware, Software und Firmware zu tragen. Kundenseitig verursachte Verzögerungen der Installation führen nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängel- und Mangelfolgeansprüche.
8.4 Hiermit verpflichtet sich der Kunde, sein Firmengelände in sicherem Zustand zu erhalten und alle geltenden Gesetze und Regelwerke zum Gesundheits- und Arbeitsschutz einzuhalten. Er erkennt hiermit die volle Verantwortung für alle Schäden oder Verletzungen an, die dem zur Lieferung und Installation eingesetzten Personal während des Aufenthalts auf dem Firmengelände des Kunden entstehen sowie für jegliche Haftung, die aufgrund von Arbeiten entsteht, die von diesem Personal auf dem Firmengelände des Kunden ausgeführt wurden, soweit diese nicht ausschließlich auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des zur Lieferung und Installation eingesetzten Personals beruhen.
8.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach Zeit- und Materialaufwand. Es werden die jeweils am Tage der Erbringung der Leistung geltenden Tagessatz von PKEV für Arbeits-, Reise- und Wartezeiten in Rechnung stellen, sowie weitere in der Auftragsbestätigung aufgeführte Kosten.
8.6 Der Kunde hat die Abnahme der Installationsleistungen zu erklären. Abnahmepflichtige Installationsleistungen gelten zwei (2) Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten als abgenommen, falls keine rechtzeitig gerügten Sachmängel vorliegen.
9 Ansprüche bei Mängeln
Die Lieferung und Installation der bestellten Produkte erfolgt durch PerkinElmer VertriebsgmbH, Brunn/geb., Österreich (PKEV) direkt beim Kunden. S4S hat auf Basis dieser AGB (siehe insbesondere Ziffer 8) sämtliche jemals möglichen Ansprüche (wie insbesondere auch Nachlieferungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche), die der Kunde aus dem bestellten Produkte in seinem Vertragsverhältnis zu S4S erheben könnte, an den Kunden zur direkten Geltendmachung gegen PKEV abgetreten und der Kunde nimmt mit seiner Bestellung diese Abtretung an. Durch diese Abtretung wird S4S durch den Kunden aus jedweder Haftung für solche allfälligen Ansprüche entlassen, insbesondere auch hinsichtlich der Durchsetzung und Durchsetzbarkeit solcher Ansprüche gegen PKEV.
Sämtliche Ansprüche des Kunden bei Mängeln des gelieferten Produkts sind durch den Kunden daher ausschließlich schriftlich direkt gegenüber PerkinElmer VertriebsgmbH (PKEV), Feldstraße 34,2345 Brunn am Gebirge,geltend zumachen.
Im Übrigen gilt im Fall von Mängeln folgendes:
9.1 BeiMängeln wird PKEV nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern (Nacherfüllung).
9.2 Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde nach eigener Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Die Verrechnung der Kaufpreisminderung oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgt direkt über oder mit PKEV, wenn PKEV den Vertragsrücktritt oder die Preisminderung anerkennt.
9.3 Sofern in unserer aktuell geltenden Preisliste nichts anderes vorgesehen ist, bemühen wir uns angemessen darum, dass PKEV alle Leistungen im Rahmen der Haftung für Mängel nach Anzeige eines möglichen Mangels so bald wie vernünftigerweise möglich auf dem Firmengelände des Kunden erbringt. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, von Kunden die Rücksendung des Produktes an den von PKEV angezeigten Fertigungsbetrieb zu verlangen, wenn dies zur Erbringung ordnungsgemäßer Leistungen zur Mangelbehebung erforderlich ist.
9.4 Für Produkte, die auf Anweisung des Kunden anlässlich der Lieferung durch PKEV oder durch den Kunden nach Lieferung aus dem ursprünglichen Lieferland in ein anderes Land verbracht wurden, können vor der Reparatur oder dem Ersatz solcher Produkte im Rahmender Mängelhaftung Zuschläge anfallen, je nach dem gegenwärtigen Standort dieser Produkte und den Mangelbehebungs- bzw. Service- Zuschlägen von PKEV für diesen Standort.
9.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Datum des Gefahrenübergangs.
9.6 Ausgetauschte Teile gehen ins Eigentum von PKEV über und sind an PKEV auszuhändigen.
9.7 Die Nacherfüllung wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt und führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist. Dies gilt auch, wenn bei der Beseitigung eines Mangels Ersatzteile eingebaut wurden.
9.8 Weiterreichende Mängelansprüche des Kunden sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgabe von Ziffer 10 beschränkter Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
9.9 Stellt sich bei der Prüfung behaupteter Mängel heraus, dass kein Mängelanspruch besteht, muss der Kunde die durch die Prüfung entstandenen Kosten tragen.
9.10 Wenn gebrauchte Gegenstände (einschließlich Vorführgeräte) Gegenstand des Vertrages sind, ist jegliche Haftung für Mängel ausgeschlossen, sofern wir nicht arglistig gehandelt haben.
9.11 Die Bestimmungen dieser Ziffer 9 gelten entsprechend für Installationsleistungen, mit dem Unterschied, dass die in Ziffer 9.5 festgelegte Verjährungsfrist
vorbehaltlich Ziffer 8.2 mit dem Tag der Abnahme (Ziffer 8.5) beginnt.
10 Haftungsbeschränkung (Haftungsausschluss und -beschränkung)
10.1 Weder wir noch PerkinElmer VertriebsgmbH (PKEV), die für uns Lieferung, Installation, Mängelbehebung und die Erfüllung damit im Zusammenhang stehender Ansprüche übernommen haben, haften für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit.
10.2 In folgenden Fällen ist die Haftung aus mit uns abgeschlossenen Verträgen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt: (a) bei grobfahrlässiger Vertragsverletzung oder (c) wenn wir eine nicht die Beschaffenheit des Produktes betreffende Zusage gegeben haben (wie etwa eine nicht Produkt bezogene Garantieübernehmen),
10.3 In den in Ziffer 10.2 beschriebenen Fällen ist unsere Haftung auf maximal das Dreifache des Preises der betreffenden Ware, höchstens jedoch auf €200.000,00 und bei Vermögensschäden auf das Zweifache dieses Preises, höchstens jedoch auf €150.000,00 begrenzt.
10.4 In den Fällen der Ziffer 10.2 haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
10.5 Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche in den in Ziffer 10.2 beschriebenen Fällen beträgt zwei (2) Jahre von dem Zeitpunkt an, zu dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt hat und/oder ohne Rücksicht auf diese Kenntnis drei (3) Jahre von dem schädigenden Ereignis an. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Produkte ist in Ziffer 9.6 festgelegt.
10.6 Außer im Fall einer Haftung aufgrund Produkthaftung, bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
10.7 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter oder Vertreter.
11 Gemäß dem WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment – 2002/96/EG) Gesetz
11.1 Unsere Lieferanten, PerkinElmer International (PKI), PIKE Technologies, Specac Ltd und andere werden den Europäischen WEEE Bestimmungen unter folgenden Bedingungen nachkommen:
• Der Kunde trägt die Verantwortung und die Kosten für den Transport (gemäß Incoterms 2010: DDP) der zu entsorgenden Geräte zu einem von den Lieferanten autorisierten WEEE-Sammelzentrum.
• Der Kunde einigt sich direkt mit den Lieferanten über die Kostentragung und die zu tragende Verantwortung im Zusammenhang mit der Beseitigung der zu entsorgenden Geräte sowie deren Datenerfassung und -berichtslegung
12 Freistellung vom Recht Dritter
Für den Fall, dass Ansprüche gegen den Kunden mit der Behauptung erhoben werden, dass die Benutzung der von PerkinElmer VertriebsgmbH (PKEV) gelieferten Produkte ein gewerbliches Schutzrecht (Patent, Urheberrecht, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte)verletzt,werden wir (Solutions4Science Handels GmbH)alle uns gegen PerkinElmer VertriebsgmbH(PKEV)zustehenden Ansprüche aus dieser Verletzung an den Kunden abtreten. Unsere Haftung für solche Rechtsverletzungen gegenüber unserem Kunden ist auf diese Abtretung beschränkt,ohne dass S4S für den Erfolg einer Abwehr des Eingriffs in gewerbliche Schutzrechte durch PKEV einzustehen hat. Die Haftung von S4S ist demgemäß auf die Haftung von PKEV nach deren AGB eingeschränkt.Nach den AGB von PKEV haftet PKEV im Fall von Verletzung gewerblicher Schutzrechte wie folgt:
12.1 PKEV wird den Kunden gegen Ansprüche, die gegen ihn mit der Behauptung erhoben werden, dass die Benutzung der Produkte ein gewerbliches Schutzrecht (Patent, Urheberrecht, Marken- oder andere gewerblichen Schutzrechte) verletzt, auf eigene Kosten verteidigen und alle Kosten und Schadenersatzzahlungen übernehmen, welche dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen. Diese Verpflichtung setzt voraus, dass (a) PKEV unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung eines solchen Anspruchs benachrichtigt werden, (b) PKEV die alleinige Kontrolle über die Verteidigung dagegen und diesbezügliche Vergleichsverhandlungen überlassen wird, (c) PKEV auf seine Kosten jegliche angemessene Unterstützung bei dieser Verteidigung gewährt wird, und (d) PKEV
für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter gemäß Ziffer 10 haftet.
12.2 Sofern ein rechtskräftiger Untersagungstitel gegen die Benutzung des Produktes durch den Kunden vorliegt oder ein Vergleich gemäß Ziffer 12.1 geschlossen wurde, wird PKEV in seinem Ermessen und auf seine Kosten entweder (a) dem Kunden das weitere Nutzungsrecht an dem Produkt verschaffen oder (b) das Produkt derart ersetzen oder abändern, dass keine gewerblichen Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die Leistungsmerkmale im Wesentlichen beibehalten werden. Sofern nach Ansicht von PKEV keine der vorstehenden Alternativen vernünftigerweise durchführbar ist, wird PKEV das Produkt unter Rückerstattung der bezahlten Lizenzgebühren abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der sich das Produkt im Besitz des Kunden
befand, berechnet auf der Grundlage einer Gesamtnutzungsdauer von drei (3) Jahren, zurücknehmen.
12.3 Außer im Falle von Arglist verjähren die Ansprüche nach den Ziffern 12.1 und 12.2 in zwölf (12) Monaten nach Lieferung des Produkts.
12.4 Die Ansprüche des Kunden nach den Ziffern 12.1 und 12.2 bestehen nicht bei Schutzrechtsverletzungen, die darauf beruhen, dass (a) das Produkt in Widerspruch
zu den Bestimmungen der betreffenden Handbücher genutzt wird, (b) das Produkt in Verbindung mit anderen Produkten, Zubehör, Software oder Daten, die nicht von uns geliefert wurden, genutzt wird, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Dokumentation vorgesehen, (c) das Produkt durch den Kunden oder Dritte modifiziert wurde, oder (d) der Kunde das Produkt weiter nutzt, nachdem dem Kunden von PKEV eine modifizierte Version des Produkts zur Verfügung gestellt worden ist, durch die diese Schutzrechte nicht verletzt werden. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 10 werden die Haftung von S4S und die Ansprüche des Kunden in Bezug auf Schutzrechtsverletzungen durch das Produkt in dieser Ziffer 12 abschließend geregelt.
13 Geltungsbereich
13.1 Die hier festgelegten Bedingungen bilden die vertragliche Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden und gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
13.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns auch dann nicht anerkannt, wenn wir in deren Kenntnis vorbehaltlos die Lieferung ausführen, ohne ihnen erneut ausdrücklich widersprochen zuhaben.
14 Export
14.1 Der Kunde erkennt an, dass Produkte und jeweils eingesetzte Technologien (inklusive aber nicht beschränkt auf technische Daten und Informationen) den geltenden Ausfuhrbestimmungen unterliegen (einschließlich aber nicht beschränkt auf jene der USA, der Europäischen Union und/oder UK), die bestimmte Handlungen verbieten bzw. einschränken. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Produkte oder eingesetzte Technologien nicht zu verkaufen, zu übertragen, zu exportieren oder zu re-exportieren, wenn diese Aktion die Exportbestimmungen der USA, der Europäischen Union und/oder UK verletzt.
14.2 Wir können die Erfüllung unserer Verpflichtungen gemäß Auftragsbestätigungen verweigern, sofern und solange deren Erfüllung österreichisches, europäisches oder US-amerikanisches Export-Kontrollrecht verletzt.
15 Software-Lizenzen und urheberrechtlich geschütztes Material
15.1 Wir liefern Software-Produkte ausschließlich auf Lizenzbasis. Die Bedingungen dieser Lizenz sind bei uns erhältlich und gelten als vom Kunden bei Lieferung der lizenzierten Software akzeptiert.
15.2 Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen unsere urheberrechtlich geschützten Materialien (Software, Firmware und gedruckte Dokumentation) außer zu Archivierungszwecken, um eine fehlerhafte Kopie zu ersetzen oder zur Überprüfung von Programmfehlern nicht vom Kunden vervielfältigt werden.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aufgrund unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist der Sitz unseres Unternehmens. Die Parteien können gerichtliche und außergerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand der jeweils anderen Partei einleiten, soferne dieser in Österreich liegt.
16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns, so auch auf die Frage der Gültigkeit oder Wirksamkeit des Vertrages, ist ausschließlich österreichisches Recht ohne seine Rück- und Weiterverweisungsnormen anzuwenden. Die Geltung des vereinheitlichten UN- Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
16.3 Wenn wir im Zusammenhang mit dem Verkauf, dem Kauf, der Nutzung oder der Wartung der Produkte gebeten oder aufgefordert werden oder es für angebracht halten, Daten oder Informationen zugänglich zu machen, die wir nach eigenem Ermessen für vertraulich, gesetzlich geschützt oder beides halten, werden wir solche Daten oder Informationen in keinem Fall zugänglich machen, außer wenn wir zu deren Zugänglichmachung durch Gericht oder Behörde gezwungen werden. Ausgenommen hievon ist der Fall, dass der
Kunde mit uns eine Vereinbarung über den Umgang mit diesen Informationen sowie deren Nutzung, Vervielfältigung, Zurückbehaltung und Rückgabe abschließt, deren Form dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird. Wir nehmen keine gesetzlich geschützten oder vertraulichen Informationen des Kunden an, wenn keine solche schriftliche Vereinbarung vorliegt, die von einem unserer bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet wurde.
16.4 Der Kunde darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine seiner Rechte oder Pflichten aus seinen Rechtsbeziehungen mit uns abtreten, übertragen oder delegieren, und jede Abtretung solcher Rechte oder Pflichten ohne unsere Zustimmung ist ungültig.
16.5 Wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind, beschränkt sich die Unwirksamkeit auf die betroffene(n) Bestimmung(en).